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Versicherungen, Altersvorsorge, Veranlagungen

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Versicherungsschutz auf Reisen – touristische Versicherungen

Auslandsversicherungen abschließen

Für einen Aufenthalt im Ausland noch nicht richtig versichert? Kein Problem, hier können Sie gleich eine Versicherung abschließen:

Rücktrittskostenversicherung

Storno-/Reiseabbruchversicherung. Der Jahres-Reise-Schutz bietet Versicherungsschutz auf allen Reisen innerhalb eines Jahres:

  • Für die ersten 42 Tage jeder Reise weltweit
  • Weltreisen, Wochenendtrips, Tagesausflüge usw.
  • Altersgrenze: 70. Lebensjahr

Der Jahres-Reise-Schutz wird in sechs unterschiedlichen Kombinationen der Module STORNO, UNFALL&KRANKEN und GEPÄCK angeboten. Der Jahres-Reise-Komplett-Schutz wird für Urlaub und Business in verschiedenen Varianten angeboten und hat keine Altersgrenze: Urlaub CLASSIC und Urlaub PLUS für Einzel, Paar und Familie; Business CLASSIC, Business PLUS und Business EXECUTIVE

Krankenversicherungen und Reiseversicherungen für Urlaub, Reisen, Au-Pair, Studium, Praktikum im Ausland

Übersicht der Versicherungen für Aufenthalte im Ausland; versichern können sich Einzelpersonen oder Gruppen

Care Holiday Krankenversicherung

Urlauber, Touristen und regelm. Reisende, Jahres-Krankenversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Privatreisen und Geschäftsreisen können je 56 Tage dauern.

Wer eine Reise plant, sollte sich auch Gedanken über den richtigen Versicherungsschutz machen.

Unser Tipp: PRÜFEN SIE, WAS SIE BRAUCHEN! Was ist durch ihre bestehenden Versicherungen abgedeckt?

  1. Stornokostenversicherung
  2. Reisegepäckversicherung
  3. Reisehaftpflichtversicherung
  4. Reisekrankenversicherung
  5. Reiseunfallversicherung

Zu 1. Stornokostenversicherung

Wer eine gebuchte Reise nicht antreten kann, zahlt aufgrund der Reisebedingungen Stornokosten. Die Stornoversicherung übernimmt die Kosten unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen. Meist ist auch eine Reiseabbruchversicherung inkludiert.

Zu 2. Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung übernimmt Ansprüche durch die Beschädigung, Vernichtung oder das Abhandenkommen (z. B. Raub, Diebstahl...) von Gegenständen, die auf Reisen für den persönlichen Gebrauch mitgenommen werden. Einschränkungen sind bei Schmuck, Uhren, technischen Geräten samt Zubehör möglich. Weitere Einschränkungen gibt es auch beim Wert – bestimmte Höhe pro Kilo.

Zu 3. Reisehaftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherten wegen eines Sach- und/oder Personenschadens sowie des daraus abgeleiteten Vermögensschadens aufgrund gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. In Österreich enthält grundsätzlich jede Haushaltsversicherung eine Haftpflichtversicherung – in der Regel mit weltweiter Deckung. Nicht immer sind jedoch reine Vermögensschäden sowie die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung gedeckt.

Zu 4. Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland für ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Heilmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus, Transport in das nächste Krankenhaus oder den Rücktransport nach Österreich.

Die Kosten werden gesamt übernommen bzw. jener Teil, der nicht durch den gesetzlichen Versicherer gedeckt ist.

Zu 5. Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung ersetzt finanzielle Nachteile durch einen Unfall auf einer Reise. Bei körperlicher Schädigung und dauernder Invalidität erfolgt eine Leistung. Weiters gedeckt sind Bergungs- (inklusive Dekompressionskammer bei Tauchern) oder Rückholkosten oder der Unfalltod. Leistungen der Sozialversicherung sind oft eingeschränkt.

Nützliche Informationen für Reisende und Urlauber

Die Grüne Karte

Die Grüne Karte ist der international genormte Nachweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Länder das EWR und die Schweiz sowie Kroatien reicht als Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung das amtliche Kennzeichen. Für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Moldawien, Türkei, Ukraine, Weißrussland und Russland muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.

Mit 11. Juli 2009 verliert die "alte" grüne Karte ihre Gültigkeit. Betroffen sind jene grüne Karten, in deren Länderleiste SCG (Serbien und Montenegro) anstelle von SRB (Serbien) steht. Wenn Sie nach oder durch Serbien oder Montenegro reisen, sollten Sie auf jeden Fall ihre grüne Karte kontrollieren. Bei Bedarf stellt wenden Sie sich an ihre Versicherung oder an uns. (Quelle: VVO Verband der Versicherungsunternehmens Österreichs)

Verkehrsbestimmungen in den verschiedenen Europäischen Ländern

Als Service bieten wir Ihnen eine Übersicht verschiedener europäischer Länder mit den wichtigsten Bestimmungen wie Tempolimits, Alkoholgrenzen, Fahren mit Licht,...

Diese Übersicht wurde von der Zürich-Versicherung gemeinsam mit dem KfV erstellt und ist über diesen Link anzusehen:

» Zur Verkehrs-Infocard: Übersicht Verkehrsbestimmungen

Nützliche Links für Reisen bzw. Reisende

Diese Informationen sollen Ihnen bei der Beurteilung helfen, ob Sie Ihre mitgeführten Waren abgabenfrei nach Österreich einführen können und ob bzw. welche Formalitäten bei der Einreise zu beachten sind. Daneben werden die wichtigsten Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen angeführt, damit Sie von vornherein über allfällige Hindernisse bzw. Erfordernisse bei der Wareneinfuhr informiert sind.: